Beitragsordnung

§ 1       Geltungsbereich und –dauer

  • Diese Beitragsordnung, nachfolgend kurz BO genannt, dient der eindeutigen Regelung der Beitragzahlung aller Mitglieder des TuS Langenfeld e.V.
  • Gemäß der Satzung des TuS Langenfeld e.V. kann diese BO bei jeder Mitgliederversammlung des TuS erweitert bzw. angepasst werden. Bedingung hierfür ist jedoch, dass auf der entsprechenden Einladung zur Mitgliederversammlung ein separater Tagesordnungspunkt „Beitragsanpassung oder Beitragserhöhung“ aufgeführt wird.
  • Die Gültigkeitsdauer der jeweiligen BO wird von der Mitgliederversammlung beschlossen und sollte, wenn keine wichtigen Gründe dagegen sprechen, eine Mindestlaufzeit von einem Jahr haben und aus abrechnungstechnischen Gründen am 01.01. eines Jahres in Kraft treten. Die verabschiedete BO bleibt solange gültig, bis sie durch eine neue oder modifizierte BO ersetzt wird.
  • Diese BO gilt ab dem 01. Januar 2009 und ist unbefristet.

§ 2       Beitragsart und Beitragsgruppen   

  • Beim TuS Langenfeld e.V. finden drei Beitragsarten Anwendung.
  • Einzelbeitrag                      (siehe § 3)
  • Familienbeitrag                  (siehe § 4)
  • Beitragsbefreiung               (siehe § 5)
  • Außerdem wird nach folgenden Beitragsgruppen unterschieden:
  • Jugendliche                        (siehe § 6 Punkt a.)
  • Erwachsene                       (siehe § 6 Punkt b.)

§ 3       Einzelbeitrag bzw. Einzelmitgliedschaft

  • Einzelmitgliedschaft – und somit Einzelbeitrag – findet grundsätzlich dann Anwendung, wenn sich in der häuslichen Gemeinschaft sonst kein TuS-Mitglied befindet. Dabei beschränkt sich der Begriff der häuslichen Gemeinschaft auf die Familie, d.h. auf Vater und/oder Mutter und/oder deren Kinder, nicht jedoch auf im gleichen Haus oder Wohnung lebende Großeltern oder erwachsene Kinder mit eigenem Einkommen (siehe dazu auch § 4).
  • Folgende Einzelbeiträge werden hiermit festgesetzt:
  • Einzelbeitrag Erwachsene:  ab 01.01.2005   48,00 EUR (4,00 EUR/Mon.)
  • Einzelbeitrag Jugendliche:  ab 01.01.2005   30,00 EUR (2,50 EUR/Mon.)

§ 4       Familienbeitrag

  • In Ableitung aus § 3 (Einzelbeitrag) findet der vergünstigte Familienbeitrag dann Anwendung, wenn sich in einer häuslichen Gemeinschaft mehr als ein Mitglied des TuS Langenfeld e.V. befindet. Adäquat zu § 3 gilt der Familienbeitrag nicht für Erwachsene mit eigenem Einkommen, die noch bei ihren Eltern wohnen.
  • Folgende Familienbeiträge werden hiermit festgesetzt:
  • für das 1. Mitglied:  voller Beitrag von § 3, Punkt b.
  • für das 2. Mitglied:  als Erwachsener 20,00 EUR, als Jugendlicher 10,00 EUR
  • ab dem 3. Mitglied: frei

Bei der wertmäßigen Ermittlung des Familienbeitrages wird grundsätzlich die Reihenfolge Erwachsene, Jugendliche angewandt, d.h. wenn in der Familie zwei Erwachsene und ein Jugendlicher Mitglied im TuS sind, so wird der erste Erwachsene mit dem vollen Beitrag, der zweite Erwachsene mit 20,00 EUR und der Jugendliche mit beitragsfrei berechnet.

  • Unabhängig von der Anzahl der TuS-Mitglieder innerhalb einer Familie beträgt der Maximalbeitrag ab 01.01.2009 68,00 EUR (48,00 EUR + 20,00 EUR).

§ 5        Beitragsbefreiung

  • Alle Mitglieder des TuS Langenfeld e.V., die das 70. Lebensjahr vollendet haben und mindestens fünf Jahre ordentliches Mitglied des TuS Langenfeld e.V. waren, sind von der Beitragszahlung auf Dauer befreit. Vor dem 01.01.2009 über die Altregelung (ab 65. Lebensjahr) beitragsbefreite Mitglieder bleiben von der Beitragserhebung befreit (Besitzstandswahrung).
  • Auf Zeit von der Beitragszahlung befreit werden alle Wehrpflichtigen und Zivildienstleistenden für die Dauer ihrer Dienstzeiten. Dies gilt jedoch nicht für Zeitsoldaten oder Ersatzdienstleistende, die auch weiterhin über ein gesichtertes Einkommen verfügen.

§ 6       Beitragsgruppen (Jugendliche und Erwachsene)

  • Als Jugendliche in dieser BO gelten alle Personen, die das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Alle Personen, die am 01. Januar des Beitragsjahres das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, gelten für dieses Beitragsjahr als Jugendliche.
  • Als Erwachsene gelten alle Personen, die nicht unter § 6 Punkt a. fallen.

§ 7       Schlussbestimmungen

  • Diese BO wurde ordnungsgemäss auf der Mitgliederversammlung des TuS am 26. April 2008 beschlossen. Von den  anwesenden Mitgliedern stimmten:
  • Mit:                       Ja:                    34  Personen
  • Mit:                       Nein:                6   Personen
  • Enthaltungen:                                 5  Personen
  • Alle Mitglieder des TuS werden über diese neue Beitragsordnung umfassend und umgehend informiert.

Langenfeld, den 30.04.2008

Der Vorstand des TuS Langenfeld e.V.